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Die zweite Anlage zur ASV-Richtlinie tritt in Kraft

Die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung ist nun auch für die nächste Indikation gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle möglich.

Der Beschluss zur zweiten ASV-Indikation ist in Kraft getreten - Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle. Seit 26.07.2014 können ASV- Interessenten ihre Teilnahme zur Behandlung von onkologischen Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle beim erweiterten Landesausschuss Sachsen anzeigen.

Weitere Informationen sowie das entsprechende Anzeigenformular finden Sie hier.