Der erweiterte Landesausschuss nach § 116b SGB V in Sachsen
Im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes wurde zum 01.01.2012 mit dem neu gestalteten § 116b SGB V ein neuer Versorgungsbereich geschaffen. Die „Ambulante Behandlung im Krankenhaus“ wurde durch die „Ambulante spezialfachärztliche Versorgung“ (ASV) abgelöst. Neben zugelassenen Krankenhäusern können nunmehr auch Vertragsärzte an der ASV teilnehmen. Diese umfasst seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen und hochspezialisierte Leistungen.
Um an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen zu können, müssen die Anzeigensteller bestimmte personenbezogene, personelle und apparative Voraussetzungen erfüllen. Diese sollen in den Anlagen der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses definiert werden.
Die Voraussetzungsprüfung der Anzeigen obliegt dem ebenfalls neu geschaffenen erweiterten Landesausschuss. Dieser setzt sich aus Vertretern der Ärzte, der Krankenkassen sowie der Krankenhausgesellschaft zusammen.
Für die aktuelle Legislaturperiode wurde Herr Rechtsanwalt Claus Ludwig Meyer-Wyk als Vorsitzender des Gremiums bestimmt. Als unparteiisches Mitglied wurde Frau Eva-Maria Schindler berufen. Die Berufung eines weiteren unparteiischen Mitglieds steht noch aus.
Neben den Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten gehört ebenso ein Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz als beratendes Mitglied dem Ausschuss an.
Die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen angesiedelt und nimmt Anzeigen zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung postalisch entgegen.
Weitere und indikationsspezifische Informationen, wie die Beschlusstexte und entsprechende Anzeigenformulare finden Sie unter der Rubrik "ASV-Indikationen".