Aufgrund von Anpassungen der ASV-Richtlinie und ihrer Anlagen wurden die Anzeigenformulare aktualisiert. Unter der Rubrik ASV-Indikationen stehen daher neue Versionen der Anzeigenformulare zum Download zur Verfügung. Bitte verwenden Sie für die Anzeigenstellung und auch für die Nachmeldung von zusätzlichen Ärzten zu bereits bestehenden ASV-Teams immer die jeweils akutelle Version des Formulars.
Betreffend die Nachweisführung im Rahmen der Mindestmengen und der Qualitätssicherungsbereiche wurden vom erweiterten Landesausschuss Änderungen beschlossen: künftig müssen keine Patientenlisten mehr zum Nachweis der Mindestmengen (Anlage 4 der Anzeigenformulare) eingereicht werden. Betreffend die Gerätenachweise im Bereich der Qualitätssicherungsvereinbarungen (Anlage 6 der Anzeigenformulare) müssen künftig keine Gerätemeldebögen mehr eingereicht werden - der Nachweis wird über die Versicherung zur Erfüllung aller Voraussetzungen auf der Checkliste je Teammitglied geführt.