Der Gemeinsame Bundesausschuss hat weitere Beschlüsse zu ASV-Indikationen gefasst:
Ab sofort ist die Anzeigenstellung zur Indikation "Kopf- oder Halstumoren" möglich.
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Frau Anke Michalke
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Frau Juliane Krahl
0371 2789-4347
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Erweiterter Landesausschuss
nach § 116b SGB V in Sachsen
Geschäftsstelle
Schützenhöhe 12
01099 Dresden
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