Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ASV-Indikation pulmonale Hypertonie ist nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Juni 2016 in Kraft getreten.
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Frau Anke Michalke
Frau Juliane Krahl
0351 8290-72514
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Erweiterter Landesausschuss
nach § 116b SGB V in Sachsen
Geschäftsstelle
Carl-Hamel-Straße 3
09116 Chemnitz
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ASV-Indikation pulmonale Hypertonie ist nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Juni 2016 in Kraft getreten.
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