Das Bundesministerium für Gesundheit fordert mit Schreiben vom 14.04.2016 zusätzliche Erläuterungen zu den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Anpassung der ASV-Richtlinie an das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und zur Indikation gynäkologische Tumoren. Hieraus folgt, dass die Änderungen in den bestehenden Indikations-Beschlüssen und dem Paragraphenteil der ASV-Richtlinie vorerst nicht in Kraft treten und die bisherigen Beschlüsse zu gastrointestinalen Tumoren und Marfan-Syndrom weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Eine Anzeigenstellung für gynäkologische Tumoren ist damit vorerst ebenfalls nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses (Link im rechten Rand).
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