Gynäkologische Tumoren
Zur Indikation Gynäkologische Tumoren finden Sie nachfolgend alle verfügbaren Informationen.
Der Beschluss zu gynäkologischen Tumoren wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss am 22.01.2015 gefasst.
Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit: 30.06.2016
Veröffentlichung im Bundesanzeiger: 09.08.2016
Inkrafttreten: 10.08.2016
Deckblatt zur Versendung der Anzeige
Der Beschluss zur ASV-Indikation gynäkologische Tumoren ist in eine Gesamtindikation und zwei Subspezialisierungen unterteilt. Die Anzeigenstellung ist daher wie folgt möglich:
- Anzeige Gesamtindikation
Anzeigenformular Gesamtindikation
- Anzeige Subspezialisierung "Mammakarzinom" (ICD-Kodes C50 und D05.1)
Anzeigenformular Subspezialisierung Mammakarzinom
- Anzeige Subspezialisierung "andere gynäkologische Tumoren"