Teilnahme an der ASV
Wurde die Erfüllung sämtlicher Anforderungen und Voraussetzungen gem. ASV-RL gegenüber dem erweiterten Landesausschuss nach § 116b Absatz 3 Satz 1 SGB V nachgewiesen, so erhält das ASV-Team eine Teilnahmeberechtigung in Form eines schriftlichen Bescheides. Der Bescheid wird an den Anzeigensteller adressiert, welcher die entsprechenden Informationen dann an sein ASV-Team weiterleitet.
Um die ASV-Tätigkeit auszuführen, sind durch den Anzeigensteller weitere Schritte vorzunehmen (ASV-Teamnummer beantragen, Abrechnungsvertrag schließen, etc.). Informationen hierzu hält die ASV-Servicestelle unter der Kategorie "Für Ärzte" bereit.