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Gynäkologische Tumoren

Zur Indikation Gynäkologische Tumoren finden Sie nachfolgend alle verfügbaren Informationen.

Der Beschluss zu gynäkologischen Tumoren wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss am 22.01.2015 gefasst.

Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit: 30.06.2016

Veröffentlichung im Bundesanzeiger: 09.08.2016

Inkrafttreten: 10.08.2016

 

Beschlusstext

Deckblatt zur Versendung der Anzeige

 

Der Beschluss zur ASV-Indikation gynäkologische Tumoren ist in eine Gesamtindikation und zwei Subspezialisierungen unterteilt. Die Anzeigenstellung ist daher wie folgt möglich:

 

  • Anzeige Gesamtindikation

Anzeigenformular Gesamtindikation

 

  • Anzeige Subspezialisierung "Mammakarzinom" (ICD-Kodes C50 und D05.1)

Anzeigenformular Subspezialisierung Mammakarzinom

 

  • Anzeige Subspezialisierung "andere gynäkologische Tumoren"

Anzeigenformular Subspezialisierung andere gyn. Tumoren